Wenn Sie das Visum selbst beantragen möchten, achten Sie bitte streng darauf, daß Ihre Angaben gegenüber der Botschaft identisch zu denen in der Einladung sind. Wenn Sie von der Einladung abweichende Angaben machen kann Ihnen das Visum verweigert werden.
Die Erteilung des Visums liegt grundsätzlich in der alleinigen Zuständigkeit des Russischen Konsulats. In äußerst seltenen Fällen kann ein Visum, auch ohne Angabe von Gründen, verweigert werden.
Bei beschädigten Pässen / Dokumenten, die für die Beantragung des Passes verwendet werden müssen, ist eine Ablehnung möglich. Bitte achten sie darauf, dass Ihre Unterlagen aktuell und in gutem Zustand sind.
Ausländischen Personen, gegen welche ein Einreiseverbot in die Russische Föderation besteht, wird der Visumsantrag abgelehnt. Ein solches Einreiseverbot kann Folge einer Gesetzeswidrigkeit gegen russisches Recht bei vorherigen Russlandaufenthalten sein.
Andere mögliche Gründe für ein Einreiseverbot sind wie folgt:
- ausstehende Gebühren oder Strafzahlungen;
- Abschiebung aus der Russischen Föderation;
- illegale Handlungen bei vorherigen Aufenthalten in Russland.