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Welche Unterlagen braucht man fĂŒr einen Russland Visum Antrag?

Sie möchten nach Russland reisen? Dann wissen Sie sicher schon, dass sie dafĂŒr ein Visum benötigen. Wenige LĂ€nder haben ein solches komplexes Antragsverfahren fĂŒr Visa wie Russland. Gestern finden Sie Informationen zu diesem umfangreichen Antrag. Wir sagen IHNEN, welche Unterlagen SIE als deutscher StaatsbĂŒrger benötigen, um das Visum fĂŒr Russland zu beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich, um ein Visum fĂŒr die Russische Föderation zu beantragen?

Vor der Beantragung eines Visums ist es ratsam, die Website der fĂŒr die Visumerteilung zustĂ€ndigen Visastelle sorgfĂ€ltig zu lesen oder sich bei Fragen an die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch zu wenden.

  • GĂŒltiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Ausreisedatum gĂŒltig ist (bei Reisepassbeantragung auf Laufzeiten achten: mindestens 24 Stunden (Express), in der Regel 6 Wochen);
    Visumantrag (richtig und vollstĂ€ndig online ausgefĂŒllt) mit biometrischem Lichtbildausweis (PortrĂ€t auf weißem Hintergrund) und Unterschrift.
    Bei minderjÀhrigen Antragstellern unterschreibt entweder ein Elternteil oder der minderjÀhrige Antragsteller.
    Die hier angegebene Reiseroute muss mit der auf der Einladung angegebenen identisch sein.
  • Einladung einer russischen Organisation (Kopie/Fax; das Original der Einladung sollte nur bei Jahresvisa eingereicht werden; die Einladung sollte immer in russischer Sprache auf offiziellem Briefkopf verfasst sein, eine Steuernummer fĂŒr Nichtregierungsorganisationen angeben; Unterschrift und Stempel);
    Die hier angegebene Reiseroute muss mit der im Visumantrag angegebenen ĂŒbereinstimmen.
  • Auslandskrankenversicherungsnachweis (GĂŒltigkeit: Russland oder weltweit, Deckung 30.000 € oder unbegrenzt fĂŒr die Dauer des Visums);
    Bitte tragen Sie hier den Namen der Versicherung ein, nicht den Namen des Versicherungsmaklers.
  • WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass eine Person fĂŒr einen bestimmten Zeitraum nur ein gĂŒltiges Visum fĂŒr die Russische Föderation besitzen kann. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits ein Visum fĂŒr den gleichen/teilweise gleichen Zeitraum haben, mĂŒssen Sie damit rechnen, dass dieses ungĂŒltig wird.

Bitte beachten Sie:

  1. Inhaber deutscher und russischer Staatsangehörigkeit mĂŒssen mit einem gĂŒltigen russischen Pass in die Russische Föderation einreisen. Als „AuslĂ€nder mit Visum“ ist die Einreise nach Deutschland nicht gestattet. Dies kann zu erheblichen Problemen mit den Behörden fĂŒhren. Die Stiftung und die Koordinationsstelle raten dringend davon ab.
  2. MinderjÀhrige russische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland benötigen die notariell beglaubigte Zustimmung aller Eltern oder Erziehungsberechtigten, um nach Russland ein- und auszureisen. Die Einwilligung muss auch einen Hinweis auf Reisedaten und zu besuchende LÀnder enthalten. Da die Einwilligung in russischer Sprache verfasst und als Dokument anerkannt werden muss, gibt es grundsÀtzlich zwei Möglichkeiten, diese zu erhalten:
    • Die BestĂ€tigung wird von einem russischen Notar (mit Sitz bei der Botschaft/dem Konsulat in Deutschland) erstellt und direkt notariell beglaubigt. Dazu mĂŒssen alle Erziehungsberechtigten persönlich erscheinen.
    • Die BestĂ€tigung wird von einem Notar in Deutschland (z. B. am Wohnort der Erziehungsberechtigten) in deutscher Sprache erstellt und beglaubigt. Dazu mĂŒssen alle Erziehungsberechtigten persönlich erscheinen. Diese BestĂ€tigung muss von einem vereidigten Übersetzer ĂŒbersetzt und mit einer Apostille (wieder von der russischen Botschaft/Konsulat) als Dokument beglaubigt werden. Übersetzungen und Beglaubigungen mit Apostille können per Brief erfolgen.

Wer braucht ein Visum?

GrundsĂ€tzlich benötigen Sie nach wie vor ein Visum, wenn Sie nach Russland einreisen möchten, auch wenn Sie nur fĂŒr einen kurzen Aufenthalt als Tourist oder geschĂ€ftlich nach Russland reisen. Die drei hĂ€ufigsten Visa sind:

  • Touristen Visa: Dieses Visum wird fĂŒr 14 bis 30 Tage mit einfacher oder doppelter Ein-/Ausreise ausgestellt. FĂŒr kurze Aufenthalte ist das Touristenvisum die einfachste und beste Option. Planen Sie ungefĂ€hr 7-10 Tage ein, um das Touristenvisum zu erhalten.
  • GeschĂ€ftsvisum: Dieses Visum wird fĂŒr GeschĂ€ftsreisen ausgestellt. Es ist möglich, ein Visum fĂŒr:
    • eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage) zu beantragen
    • fĂŒr zwei Einreisen (max. Gesamtaufenthaltsdauer 90 Tage) zu beantragen
    • bei Mehrfacheinreise (bis zu 5 Jahre gĂŒltig bei einem beabsichtigten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen) zu beantragen
  • Privatvisum: Dieses Visum wird ausgestellt, wenn eine ursprĂŒngliche private Einladung (von einer Person aus Russland) vorliegt. Die Einladung muss offizieller Natur sein und muss von der Person, die die Einladung ausstellt, bei der zustĂ€ndigen lokalen UFMS-Behörde in Russland eingeholt werden. Das Besuchervisum wird fĂŒr maximal 3 Monate ausgestellt.

ZusĂ€tzlich zu den oben genannten Dokumenten mĂŒssen Sie je nach beantragtem Visum weitere Dokumente einreichen:

FĂŒr ein Touristenvisum benötigen Sie:
ein sogenannter „Tourist Voucher“ (Touristeneinladung) ausgestellt durch ein russisches staatlich lizenziertes ReisebĂŒro, in dem das gebuchte Hotel nachgewiesen werden muss. Auch die russische Botschaft bittet ein deutsches ReisebĂŒro oft um eine BestĂ€tigung, dass die Reise gebucht und bezahlt wurde. Sie erhalten eine Einladung, mit der Sie Ihr Touristenvisum dann selbst beantragen können
Garantien, dass Sie bereit sind, nach Deutschland zurĂŒckzukehren (Nachweis regelmĂ€ĂŸiger EinkĂŒnfte in Form einer Arbeits- und Einkommensbescheinigung bzw. bei SelbstĂ€ndigen Gewerbeanmeldung, Wohnungseigentumsnachweis o.Ă€.).

FĂŒr ein GeschĂ€ftsvisum benötigen Sie:
eine geschĂ€ftliche Einladung, dh der einladende Partner muss ĂŒber eine vom russischen Innenministerium ausgestellte geschĂ€ftliche Einladung verfĂŒgen, die entweder bei der Beantragung eines Visums im Original vorgelegt werden muss, oder direkt vom Ministerium in Form eines Fernschreibens an die gesendet werden muss Botschaft.

  • fĂŒr SelbstĂ€ndige: Vorlage und Kopie der Anmeldung des eigenen Unternehmens
  • fĂŒr Angestellte oder Arbeiter: BestĂ€tigung des Arbeitgebers ĂŒber das ArbeitsverhĂ€ltnis auf firmeneigenem Papier, aus der die Position des Arbeitnehmers im Unternehmen, das monatliche Gehalt und der Einsatz auf einer Dienstreise in Russland hervorgehen.

FĂŒr ein Privatvisum benötigen Sie:
Eine private Einladung, was bedeutet, dass die Person, die Sie einlĂ€dt, eine private Einladung hat, die von der örtlichen UFMS-Behörde ausgestellt wurde. Dieses offizielle Dokument (ein Brief oder Ă€hnliches mit den Worten „Ich lade Sie hiermit ein
“ reicht nicht aus) muss bei der Beantragung eines Visums bei der russischen Botschaft im Original vorgelegt werden.

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