Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag, an dem das Visum ausgestellt wurde und nicht erst mit dem Tag der Einreise. Die genaue Gültigkeit bestimmt das beantragte Visum im Regelfall werden Touristenvisa für 30 Tage ausgestellt, Business- oder Privatvisen können für längere Aufenthalte beantragt werden.
Folgende Fristen gelten bei der Einreise mit jeweiligem Visum:
- Touristenvisum – 30 Tage
- Businessvisum – 90 Tage
- Privatvisum – 90 Tage
- Studienvisum – 90 Tage
- Arbeitsvisum – 90 Tage
- Transitvisum – 3 Tage (Luftweg) / 10 Tage (Landweg)
- Humanitäres Visum – 90 Tage
Während dieser Zeit kann der Reisende frei entscheiden, ob er seinen Aufenthalt spontan verlängert, solange es innerhalb dieser Frist liegt. Bei bestimmten Visen ist eine Verlängerung vor Ort möglich, bzw. eine Ausreise für mind. 1 Tag erforderlich. Nähere Informationen und Bestimmungen zur Verlängerung ihres Visums können Sie bei uns telefonisch oder per Email erhalten.